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Wo gilt eine Testpflicht und wo kann ich mich testen lassen?

Seit dem 1. März 2023 gibt es keine Testpflicht mehr.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Hausrechts eventuell in einigen Einrichtungen noch die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt werden könnte.

Seit dem 1. März besteht auch kein Anspruch mehr für einen kostenlosen Test an einer Teststation.

Wenn Sie krank sind und der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, sollten Sie sich an Ihre hausärztliche Praxis wenden. Nehmen Sie dafür bitte immer zuerst telefonischen Kontakt mit der Praxis auf. Sollten Sie keine hausärztliche Praxis haben, wenden Sie sich an den Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung: Tel. 116 117.

Ob ein Test notwendig ist, bleibt in dem Fall eine ärztliche Entscheidung. Als Teil der medizinischen Behandlung wäre der Test dann für Sie kostenlos.

Möglichkeiten der Testungen stehen Ihnen durch Selbsttests oder als Selbstzahler bei medizinischen Laboren und Apotheken zur Verfügung. Die dabei entstehenden Kosten müssen Sie vollständig selbst tragen. Da medizinische Labore und Apotheken nicht zum Testen verpflichtet sind, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob Tests angeboten werden und welche Kosten Ihnen entstehen.

Achtung: Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

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