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Welche Aufgaben hat der Beauftragte für Menschen mit Behinderung?

Zu den Aufgaben gehören:

  • Beratung der im Kreis tätigen Behindertenorganisationen und Förderung deren Zusammenarbeit
  • Koordination und Weiterleitung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer im Kreis tätigen Organisationen
  • Abgabe von Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichten gegenüber dem Kreistag und/ oder den Fachausschüssen
  • Interessenvertretung insbesondere beim Bau/Umbau öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Verkehrseinrichtungen
  • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der zugeordneten Aufgaben
  • Abbau/Verhinderung geschlechtsspezifischer Benachteiligung von Personen mit Behinderungen
  • Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Städte und Ämter und Gemeinden
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