Welche Aufgaben hat der Beauftragte für Menschen mit Behinderung?
Zu den Aufgaben gehören:
- Beratung der im Kreis tätigen Behindertenorganisationen und Förderung deren Zusammenarbeit
- Koordination und Weiterleitung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer im Kreis tätigen Organisationen
- Abgabe von Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichten gegenüber dem Kreistag und/ oder den Fachausschüssen
- Interessenvertretung insbesondere beim Bau/Umbau öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Verkehrseinrichtungen
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der zugeordneten Aufgaben
- Abbau/Verhinderung geschlechtsspezifischer Benachteiligung von Personen mit Behinderungen
- Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Städte und Ämter und Gemeinden