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Haupt- und Finanzausschuss stimmt europaweiter Ausschreibung und Beginn der Sanierung der Altlast Wikingeck ggf. ohne geeinte Kostenübernahme zu

Der Kreis Schleswig-Flensburg als Untere Bodenschutzbehörde plant seit über drei Jahren die Sanierung der Schlei im Bereich Wikingeck in Schleswig. Die Sanierungsflächen stehen im Eigentum des Bundes, der Stadt sowie sechs privater Grundstückseigentümer*innen. Seit Frühjahr 2020 fanden intensive Gespräche zwischen dem Bund, Land, Kreis und der Stadt Schleswig statt, um die Kostenfrage einvernehmlich zu klären. Diese Gespräche mündeten in einem Vereinbarungsentwurf, nach dem der Kreis die Federführung bei Abwicklung der erforderlichen Verwaltungsverfahren und die Durchführung der Sanierungsmaßnahme übernimmt und der Bund 66 Prozent, das Land 10 Prozent, die Stadt Schleswig 15 Prozent und der Kreis 9 Prozent der Sanierungskosten trägt, ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von circa 30 Millionen Euro. Nunmehr beruft sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 auf die Grundbucheintragung und sieht den Bund nur noch für 12 Prozent der Sanierungskosten verantwortlich.

Durch die kreisseitig beauftragten Rechtsprüfungen eines Rechtsanwaltes, eine Grundbuchrecherche durch eine Notarin sowie einem Rechtsgutachten eines anerkannten Seerechtlers ist jedoch bestätigt worden, dass der Bund Eigentümer der Bundeswasserstraße (ehem. Reichswasserstraße) in den Ufergrenzen von 1921 ist. Demnach stehen 64 Prozent der Sanierungsfläche im Eigentum des Bundes. In einem offenen Brief teilte Landrat Dr. Buschmann die Rechtsauffassung des Kreises dem Bund erneut mit Schreiben vom 2. Februar 2023 mit. Eine Antwort steht bisher noch aus.

Um den notwendigen Sanierungsbeginn im November dieses Jahres nicht zu gefährden, hat der Haupt- und Finanzausschuss des Kreises in seiner gestrigen Sitzung einstimmig im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen, dass der Kreis trotz fehlender einvernehmlicher Finanzierungsvereinbarung die notwendige europaweite Ausschreibung der Sanierungsleistungen initiiert und am Ziel des Sanierungsbeginns im Spätherbst 2023 festgehalten wird.

Der Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses muss vom Kreistag am 29. März per Beschluss bestätigt werden. Gleichwohl laufen die Verhandlungen mit dem BMDV zur einvernehmlichen Kostenübernahme durch Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung weiter.


03.03.2023 
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