Impfverbot gegen die Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVDV) bei gehaltenen Rindern
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Impfverbotes gegen die Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVDV = Bovines Virusdiarrhoe-Virus) zum Erhalt des Status »seuchenfrei« bei gehaltenen Rindern erlassen.
Es gelten daher nachstehende Maßnahmen für Rinder haltende Betriebe im Kreis Schleswig-Flensburg sowie der Stadt Flensburg:
1. Die Impfung von gehaltenen Rindern gegen das Virus der Bovinen Virusdiarrhoe ist in allen Betrieben verboten.
2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.