Kindertagesstätten - Kindertagespflege
Kindertagesstätten
Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen. Zuständig vor Ort ist die jeweilige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Dort werden die Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen heraus gegeben.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu und zu Ermäßigungen erteilt die zuständige Stelle.
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist neben der Krippe, Kita und Schule ein gleichwertiges, familienähnliches und familienergänzendes Betreuungsangebot von Kindern für eine bestimmte Zeit am Tag außerhalb der Familie. In Kindertagespflege werden die Kinder ebenso wie in Krippe, Kita und Schule betreut, gefördert und gebildet, um sie so auf das weitere Leben vorzubereiten. Kindertagespflege ist für bis zu fünf Kinder gleichzeitig, vorrangig zur Betreuung für die Altersgruppe 0-3, vorgesehen.
Sowohl Kindertagesstätten- wie auch Kindertagespflegeplätze finden Sie im Kita-Portal unter diesem Link: www.kitaportal-sh.de