Finanzen
Elterngeld
Elterngeld können Sie ab der Geburt ihres Kindes bekommen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Das Elterngeld hilft, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie leben in Deutschland.
- Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren. Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie unter externe Links.
Häufig gestellte Fragen finden Sie unter diesem Link: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsleistungen sichern Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres
Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen.
Während der Mutterschutzfrist bekommen Sie:
- Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
- Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung, wenn Sie privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind.
- Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist.
Vor und nach der Mutterschutzfrist können Sie Mutterschutzlohn bekommen, wenn Sie nicht arbeiten dürfen, zum
Beispiel wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes. Den Antrag für das Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer
Krankenkasse. Nähere Informationen zum Mutterschaftsgeld finden Sie rechts unter externe Links.
Kindergeld
Kindergeld soll die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag
sichern. Ist Ihr Kind arbeitslos, dann wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr ausbezahlt. Wenn es sich in einer
Ausbildung befindet, erhalten Sie das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Kindergeld wird von den Familienkassen ausbezahlt und ist eine steuerliche Ausgleichszahlung. Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich automatisch bei Geburt, jedoch muss Kindergeld immer schriftlich oder online beantragt werden! Kindergeld wird monatlich ausbezahlt und ist bei der für den Wohnort zuständigen Familienkasse zu beantragen.
Nähere Informationen zum Kindergeld finden Sie rechts unter externe Links.
Kinderzuschlag
Mit „Kindergeldzuschlag“ ist eigentlich der Kinderzuschlag (KiZ) gemeint. Das ist ein Zuschuss für Familien mit kleinem Einkommen, das nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt der ganzen Familie reicht. Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld oder einer vergleichbaren Leistung beantragt werden. Es gibt ihn seit 2005.
Kinderzuschlag können Elternpaare oder Alleinerziehende beantragen, die Kindergeld bekommen, aber mit ihrem Einkommen nicht die ganze Familie versorgen können.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag:
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
- Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Für weitere Informationen zum Kinderzuschlag und zur Berechnung besuchen Sie die Seiten der Arbeitsagentur unter diesem Link: Kinderzuschlag - Anspruch - Berechnung
Baukindergeld
Familien mit Kindern, die ein Haus bauen oder kaufen bzw. eine Wohnung kaufen, können einen Antrag auf Baukindergeld stellen, sofern sie die Immobilie selber nutzen und das Haushaltseinkommen die Rahmenbedingungen erfüllt. Zuständig ist die KfW Förderbank.
Weitere Informationen zum Kinderbaugeld bekommen Sie auf der Internetseite der KfW-Forderbank unter folgenden Link: www.kfw.de