Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Wohnsitzauflagen / Umzüge

Sollte ein weiterer Verbleib in einer Aufnahmeeinrichtung nicht mehr erforderlich sein, erfolgt durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge eine Verteilung an die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein. Durch die kreisangehörigen Kommunen wird Wohnraum zur Verfügung gestellt.

Asylbewerbende werden diesen Kommunen zur Unterbringung während es Asylverfahrens zugewiesen und erhalten eine Wohnsitzauflage auf die konkrete Wohnanschrift.

Eines Wohnortwechsels bedarf einer Antragstellung und Prüfung. Ein Umzug ist folglich erst möglich, wenn über den Antrag positiv entschieden wurde.

nach oben zurück