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Beendigung des Asylverfahrens

Das Asylverfahren wird in der Regel mit einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beendet. Sollte aufgrund der Begründung des Asylantrages eine positive Entscheidung getroffen werden, sind vier Schutzformen zu unterscheiden:

  • Flüchtlingsschutz
  • Asylberechtigung
  • Subsidiärer Schutz
  • Nationales Abschiebungsverbot.

Zu den Schutzformen als auch die daraus folgende Erteilung von Aufenthaltstiteln erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitere Informationen. Sie werden seitens der Ausländerbehörde zur Beantragung der Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis vorgeladen, sobald die Möglichkeit hierfür besteht.

Im Falle dessen, dass kein Schutzstatus festgestellt wird, werden Sie in der Regel aufgefordert das Bundesgebiet zu verlassen. Erfolgt eine Ausreise nicht innerhalb einer gesetzten Frist, sind die Ausländerbehörde zuständig zu prüfen, ob eine Rückführung in den Zielstaat erfolgen kann. Hinsichtlich der freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland stehen viele Informationsangebote zur Verfügung.

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