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Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Eine solche Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und die entsprechende „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ eingereicht wurde.
Das Formular wird bundesweit einheitlich genutzt. Sie können es hier herunterladen.