Aufenthalt für Auszubildende
Wenn Sie als Auszubildende oder Auszubildener nach Deutschland einreisen möchten, dann müssen Sie foglenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland nachweisen.
- Sie verfügen überdie notwendigen Sprachkenntnisse, um eine Ausbildung in Deutschland erfolgreich absolvieren zu können. In der Regel sind dies Kenntnisse auf dem auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Wenn ein vorbereitender Duetschkurs durchgeführt wurde oder die Bildungseinrichtung Ihre Sprachkenntnisse nicht bereits geprüft hat, müssen Sie diese nicht nochmals nachweisen.
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass Ihnen im Monat mindestens 903 Euro (Jahr 2023) zur Verfügung stehen. Nachweise können zum Beispiel die Gehaltsnachweise, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder auch die Einrichtung eines Sperrkontos sein.
Ausführliche Beschreibungen sowie Begriffserklärungen finden Sie auch auf dem Portal: Make it in Germany. Diese Internetseite wird von der Bundesregierung bereitgestellt. Hier werden alle wichtigen Themen zusammengefasst und zentrale Begriffe erklärt.
Natürlich können Sie uns auch gern kontaktieren. Unsere Adresse finden Sie auf der rechten Spalte.