Aufenthalt für Sprachkursteilnehmende
Wenn Sie nach Deutschland reisen möchten, um einen einen Sprachkurs zu absolvieren, dann können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausländerbehörde Ihnen auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnsi für maximal ein Jahr erteilen kann. Das bedeutet, dass die Ausländerbehörde auf der Grundalge der Argumente Ihres Antrags darüber entscheidet, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Bei dem Sprachkurs, an dem Sie teilnehmen, muss es sich um einen Intensivsprachkurs handeln. Ein Intensivkurs ist zeitlich begrenzt und umfasst in der Regel mindestens 18 Wochenstunden.
- Je nachdem, aus welchem Land Sie einreisen, benötigen Sie ein besonderes Visum.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gern kontaktieren.