Aufenthalt zur Ausbildungs- und Studienplatzsuche
Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausbildungsplatzsuche erfüllt sein:
- Sie dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Sie können einen Schulabschluss, der Sie zu einem Hochschulzugang berechtigt oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule vorweisen.
- Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des Aufenthalts gesichert. Der Nachweis kann durch die Eröffnung eines Sperrkontos mit mindestens 1.027 Euro pro Monat (Jahr 2023) oder durch eine Verpflichtungserklärung erbracht werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Studienplatzsuche erfüllt sein:
- Sie können einen Schulabschluss vorweisen, der unmittelbar zum Studium in Deutschland oder zum Besuch eines Studienkollegs befähigt.
- Sie erfüllen die Sprachanforderungen des angestrebten Studiums. In welcher Form der Nachweis erfolgen kann, erfahren Sie bei der/dem für Sie zuständigen deutschen Botschaft beziehungsweise Konsulat.
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Nachweise können zum Beispiel die Gehaltsnachweise, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder auch die Einrichtung eines Sperrkontos sein.
Ausführliche Beschreibungen sowie Begriffserklärungen finden Sie auch auf dem Portal: Make it in Germany.
Diese Internetseite wird von der Bundesregierung bereitgestellt. Hier werden alle wichtigen Themen zusammengefasst und zentrale Begriffe erklärt.
Natürlich können Sie uns auch gern kontaktieren.