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Allgemeines zum Familiennachzug

Für wen gilt das Nachzugsrecht?

Es gilt vor allem für die Kernfamilie, also Ehepartnerin oder den Ehepartner, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern. Weitere Familienangehörige erhalten nur in besonderen Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn man seine Familie nach Deutschland nachholen möchte?

Die Person, die ihre Familienmitlgieder nachholen möchte, muss einen geisicherten Aufenthaltsstatus haben und den Lebensunterhalt für sich sowie für die Angehörigen sicherstellen können. Es gibt auch Ausnahmen, diese betreffen etwa deutsche Staatsangehörige, die Familienangehörige nachholen oder Geflüchtete im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ("GFK-Flüchtlinge"). Wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner nachreisen möchte, müssen zudem vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden (Auch hier sind in besonderen Fällen Ausnahmen möglich). 

Die Regelungen zum Familiennachzug gelten ebenso für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. 

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Internetseite der Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Beauftragte für Integration und Antirassismus.

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