Familiennachzug zu Geflüchteten
Die Möglichkeit des Familiennachzugs zu Geflüchteten hängt stark von dem Status der Menschen ab, die bereits in Deutschland leben.Für Menschen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (so genannte "GFK-Flüchtlinge"), die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und den Antrag auf Familienzusammenführung frühzeitig stellen, gelten erleichterte Voraussetzungen. Dann entfallen sowohl die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung als auch der Nachweis einfacher Deutschkenntnissen vor der Einreise
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Internetseite der Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Beauftragte für Integration und Antirassismus.