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Einkommen und Steuern

Einkommen

Das Einkommen (Gehalt, Lohn, Vergütung, Arbeitsentgelt) ist ein Bestandteil des Arbeitsvertrages und dort genau geregelt. In der Stellenanzeige finden Sie genaue Informationen zur Entlohnung. Je nach Art der Tätigkeit gibt es einen Stundenlohn oder ein festes Monatsgehalt. Arbeitnehmer*innen im Außendienst erhalten in der Regel Provision (Zusatzbezahlung).

Weitere Bestandteile des Arbeits- bzw. Tarifvertrages sind z.B. Regelungen zum Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Zusätzliche Einkommensbestandteile können die Bereitstellung eines Firmenwagens sein, Handy oder Laptop, die privat genutzt werden dürfen, aber auch eine Betriebsrente oder Sonderkonditionen bei Versicherungen, etwa der Lebensversicherung.

Infos der Redaktion "Finanztip" zur inhaltlichen Gestaltung eines Arbeitsvertrages finden Sie im Anhang.

Mindestlohn

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowei für die meisten Praktikantinnen und Praktikanten. Der Mindestlohn gilt für nahmezu alle Arbeitenden über 18 Jahren in allen Branchen - so auch für Mini-Jobber.

Folgende Zielgruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen:

  • Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten 
  •  Arbeitnehmerinnen und -nehmer unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss
  •  Auszubildende
  •  Langzeitarbeitslose
  •  ehrenamtlich Tätige
  •  Freiberuflerinnen und Freiberufler/Selbstständige
  •  Praktikantinnen und Praktikanten in einem freiwilligen Praktikum (nicht länger als 3 Monate)

Für Auszubildende gilt eine Mindestvergütung, nachzulesen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 17.

Steuern

Einkommen wird in Deutschland versteuert. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie monatlich den Nettobetrag in der Regel aufs Konto überwiesen. Von Ihrem Bruttogehalt wurden dann bereits folgende Abgaben abgezogen, wie Sie in Ihrer Minatsabrechnung detailliert nachlesen können:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Eventuell Kirchensteuer

Je höher das Einkommen, desto stärker steigen prozentual auch die Abgaben.

Selbständig arbeitende müssen Ihr Einkommen beim Finanzamt selbst versteuern.

Es gibt in Deutschland sechs Steuerklassen. Die jeweilige Klasse bestimmt die Höhe der zu leistenden Lohnsteuer. Mehr Infos der Redaktion "Finanztip" zu den Steuerklassen erhalten Sie hier.


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