Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige haben Anspruch auf Eingliederungshilfe (§35 a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII). Die Schulbegleitung ist eine ambulante Hilfeform, die dazu beitragen soll, den Eingliederungsbedarf von Schüler*innen mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung im Schulalltag abzudecken.
Wir stellen Ihnen auf unserer Homepage unter folgendem Link weitere Informationen zur Verfügung: Schulbegleitung.