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Schulbegleitung

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige haben Anspruch auf Eingliederungshilfe (§35 a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII). Die Schulbegleitung ist eine ambulante Hilfeform, die dazu beitragen soll, den Eingliederungsbedarf von Schüler*innen mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung im Schulalltag abzudecken.

Wir stellen Ihnen auf unserer Homepage unter folgendem Link weitere Informationen zur Verfügung: Schulbegleitung.

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