Eingliederungshilfe
Teilhabe am Arbeitsleben:
Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit
- zu erhalten, zu verbessern, (wieder-)herzustellen oder
- die Persönlichkeit dieser Menschen zu entwickeln und
- ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Zu den Leistungen gehören insbesondere Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung, das Budget für Arbeit / Ausbildung sowie Hilfsmittel zur Aufnahme / Fortsetzung einer Beschäftigung.
Teilhabe an Bildung:
Zur Teilhabe an Bildung werden unterstützende Leistungen erbracht, die erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können:
- Hilfen zu einer Schulbildung (insbesondere Schulbegleitungen)
- Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf.
Soziale Teilhabe:
Soziale Teilhabe sind Leistungen, um gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, um zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen:
- Assistenzleistungen,
- heilpädagogische Leistungen,
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. Tagesförderstätten),
- Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität,
- Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen.
Frühe Förderung:
Bei den heilpädagogischen Leistungen handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder ab Geburt bis zur Einschulung. Diese Frühförderung soll
- eine drohende Behinderung abwenden.
- den fortschreitenden Verlauf einer Behinderung verlangsamen.
- die Folgen einer Behinderung beseitigen oder mildern.
Wichtig: Liegt ausschließlich eine seelische Behinderung vor, ist der Fachdienst Jugend und Familie zuständig. Sonst wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Eingliederungshilfe.