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Das Landesblindengeld ist eine Geldleistungen für blinde Menschen nach § 7 SGBXII, und kann beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachdienst Besondere Soziale Leistungen, beantragt werden.
Kontaktdaten finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).