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Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Sollten Sie als schwerbehinderte*r Angestellte*r eine Kündigung erhalten, kann der Fachdienst Besondere Soziale Leistungen die Zulässigkeit der Kündigung prüfen.

Kontaktdaten finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

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