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Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Beschäftigte der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg nicht im Interesse des Kreises oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, oder vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, haben Sie die Möglichkeit, das zu melden.