Arbeitslosengeld I + Bürgergeld (Grundsicherung)
Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt für alle Menschen sicherstellen. Im Bereich der Grundsicherung gibt es zwei Arten von Leistungen:
- Leistungen, die dabei helfen sollen, eine Arbeit zu kriegen (Arbeitslosengeld)
- Leistungen, die den (grundsätzlichen) Lebensunterhalt sichern (Bürgergeld)
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein .Die Arbeitsagentur berät Bürger*innen und Unternehmen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Wer arbeitslos wird, beantragt bei der Bundesagentur für Arbeit zudem sein Arbeitslosengeld. Kontaktdaten zu einem Arbeitsamt in Ihrer Nähe entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).
Das Bürgergeld ist eine einheitliche Leistung des Staats für alle (erwerbsfähigen) Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Den Antrag stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialzentrum.