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Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben Auszubildende, deren Elternhaus weiter als eine Stunde von der Arbeit entfernt ist, die eine staatlich anerkannte Ausbildung machen und die selbst oder deren Eltern nicht ausreichend Geld verdienen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder zur Antragsstellung an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.