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Bildungskredit

Schüler*innen und Student*innen zwischen 18 und 36 Jahren können einen zeitlich befristeten und zinsgünstigen Bildungskredit für die Beschleunigung der Ausbildung und Abdeckung außergewöhnlicher Kosten beantragen. Er wird ergänzend zum BAföG gewährt.
Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt.

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