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Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, die einen Mieter bei Vorlage berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, hängt vom Einkommen und Vermögen des Wohnungssuchenden sowie der zum Haushalt gehörenden Personen ab.
Wohnberechtigungsscheine werden bei dem für Sie zuständigen Sozialzentrum beantragt.