Hilfe zum Lebensunterhalt
Diese soziale Leistung soll das Existenzminimum sichern für:
- Personen, die alleinstehend sind, keinen Anspruch auf Bürgergeld haben und nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
- Personen, die sich voraussichtlich länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten,
- Ausländerìnnen unter bestimmten Voraussetzungen
- Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Altenhilfe oder der Eingliederungshilfe für Behinderte (in Alten-, Pflege- oder Behindertenwohnheimen), deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten der Unterkunft zu zahlen.
Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).