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Hilfe zum Lebensunterhalt

Diese soziale Leistung soll das Existenzminimum sichern für:

  • Personen, die alleinstehend sind, keinen Anspruch auf Bürgergeld haben und nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
  • Personen, die sich voraussichtlich länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten,
  • Ausländerìnnen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Altenhilfe oder der Eingliederungshilfe für Behinderte (in Alten-, Pflege- oder Behindertenwohnheimen), deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten der Unterkunft zu zahlen.

Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

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