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Ermäßigung Kita-Gebühren

Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern, deren Kind / Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, können beim örtlichen Sozialzentrum eine Ermäßigung (Sozialstaffel) des Regelelternbeitrags für den Besuch einer Kindertageseinrichting beantragen.

Die Ermäßigung ist von Ihrem Bedarf und Ihrem Einkommen abhängig. Sollte es weitere Geschwisterkinder (im selben Haushalt) in der Krippe, Kindertagespflege oder im Hort geben, so kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden.
Diese Geschwisterermäßigung ist unabhängig davon, wie viel Sie verdienen. Für das zweitälteste Kind beträgt der Elternbeitrag 50 % der Kitagebühren. Jüngere Geschwisterkinder sind zu 100 % vom Elternbeitrag befreit.

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.

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