Unterhaltsvorschuss
Sie erhalten für Ihr minderjähriges Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat.
Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.
Zuständig für den Unterhaltsvorschuss ist der Kreis Schleswig-Flensburg. Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).