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Wohngeld

Wohngeld plus ist für Menschen, die ihre Miete oder ihren Kredit für eine Immobilie nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen können.
Wohngeld ist ausgeschlossen bei Bezug von Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Bürgergeld, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder wenn Sie als Schüler*in BAfÖG, Studenten-/Aufstiegs-BAfÖG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Wohngeld können Sie grundsätzlich als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie bekommen, in der Sie selbst wohnen. Bitte wenden Sie sich an die Wohngeldstelle in Ihrem Sozialzentrum.
Wohngeldempfänger, deren Kinder in die Kita gehen, sind bei Erhalt von Wohngeld von den Kita-Gebühren befreit.

Zuständig ist der Kreis Schleswig-Flensburg. Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).
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