Gleichstellungsbeauftragte /-Stelle
Die*Der Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetztes (BGleiG) sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts, insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen, zu fördern und zu überwachen.
Die*Der Gleichstellungsbeauftragte setzt sich somit für die Gleichstellung aller Geschlechter ein und berät auf Wunsch vertraulich in persönlichen Anliegen.
Adressen, Kontaktdaten und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).