Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Eine der Kernaufgaben des Gutachterausschusses ist es, für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Dies geschieht u. a. auch durch Auskünfte aus der o. g. Kaufpreissammlung.
Zur summarischen Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Auf Grundlage der von den Antragstellenden anzugebenden Auswahlkriterien wird eine Selektion in der Datenbank vorgenommen. Das Ergebnis wird in Form von Minimum, Maximum und Mittelwerten einzelner Parameter ausgeben. Der Auswertung liegen die tatsächlich gezahlten Kaufpreise zu Grunde. Das Ergebnis kann u. a. Hilfestellung bei Kaufabsichten bieten.
Grundsätzlich können alle interessierten Personen Auskunft erhalten. Die Auskunft ist gebührenpflichtig.
Sollte im Einzelfall eine Auswertung je nach Selektionskriterien nicht möglich bzw. nicht sinnvoll sein, fallen keine Gebühren an.
Zu einem Beispiel für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung (summarisch)
Zum Auszug aus der Gebührensatzung.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Vergleichskaufpreise)
Vergleichskaufpreise sind in tabellarischer Form dargestellte Kauffälle. Je nach Antragstellung und Teilmarkt werden unterschiedliche Parameter in der Auskunft mitgeteilt. Üblicherweise werden diese Daten von Sachverständigen, die in der Immobilienbewertung tätig sind, abgefragt. Grundsätzlich ist eine Auskunft an jedermann möglich, die Ergebnisse werden allerdings, sofern kein Nachweis der Sachverständigentätigkeit erfolgt, in anonymisierter Form mitgeteilt.
Zu einem Beispiel für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Vergleichskaufpreise).