Bedeutung und Grenzwerte Schallpegel
Zur Ermittlung des zu erwartenden Baulärms ist eine schalltechnische Untersuchung bereits Teil des Sanierungsplans und der Verbindlichkeitserklärung gewesen. In diesem Gutachten werden die einzelnen Bauphasen und deren Auswirkungen auf die angrenzenden Anwohner betrachtet. Es wird zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme mit technsichen Schallschutzmaßnahmen (beispielsweise moderne und dadurch leisere Baugeräte) und organisatorischen Maßnamen (zum Beispiel Begrenzung der Arbeitszeiten auf 7:00 bis 18:00 Uhr) die nach AVV Baulärm maßgebenden Immissionsrichtwerte nicht überschreiten wird.
Das Wikingeck befindet sich laut Gutachten in einem Gebiet mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind. Somit gilt ein Immisionsrichtwert von 60 dB. Hier kommen bei bestimmten Tätigkeitsdauern und Abständen zu Gebäuden Toleranzen hinzu, sodass kein festgesetzter Grenzwert existiert. Es gibt von der Städrebaulichen Lärmfibel die Empfehlung, dass der Immisionsrichtwert in einzelnen Peaks um bis zu 30 Dezibel überschritten werden kann. Um hier auf der sicheren Seite zu verbleiben, wird ein Grenzwert von 85 Dezibel für dieses bauvorhaben verwendet.
Die Prognose des Gutachtens wird durch die Messdaten der Sensoren überprüft. Es ist bei der Auswertung darauf hinzuweisen, dass Umgebungsgeärusche wie beispielsweise der Wind und der alltägliche Verkehr ebenfalls von den Sensoren aufgenommen werden.
Dadurch sind die momentanen Messwerte Leq und die maximalen Messwerte Lmax nicht allein auf die Baustelle zurückzuführen. Das zeigen exemplarisch die Daten der Sensoren am Wochenende, wenn kein Baustellenbetrieb herrscht. Hier sind im Mittel 10 bis 20 dB Anstieg zu vermerken. Oder der Vergleich zwischen windstillen und windigen Tagen, der weitaus größere Schwankungen verursacht.