Welche Kosten fallen bei einer Impfung an?
Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen sind eine Kassenleistung und deshalb kostenlos. Für Reiseimpfungen, die im Gesundheitsamt durchgeführt werden, erhalten Sie eine Rechnung.
Bei Reiseimpfungen ist die Übernahme der Kosten eine freiwillige Leistung der Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig bei Ihrer Krankenversicherung.
Bei einer Kostenübernahme erfolgt die Abrechnung in aller Regel über Kostenerstattung. Das heißt, Versicherte reichen die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen die Kosten dann zurückerstattet.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben eventuell einen Anspruch auf Leistungen für Reiseimpfungen, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob die Versicherten zusätzlich entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger (z. B. den Arbeitgeber) haben.
Weitere Informationen zu Reiseimpfungen inklusive der möglichen Kosten finden Sie auch hier: Reiseimpfungen.