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Wann ist eine ärztliche Vorstellung nötig?

In der Regel können Sie die Behandlung der Kopfläuse selbst durchführen. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen Sie zunächst ärztlichen Rat einholen sollten, zum Beispiel wenn:

  • ein Säugling, ein Kleinkind, eine Schwangere oder stillende Mutter betroffen ist,
  • die Haut stark gereizt oder entzündet ist oder
  • bereits eine andere Hauterkrankung vorliegt.

Bei einer Chrysanthemenallergie oder dem seltenen MCS-Syndrom (multiple chemical sensivity, mehrfache Überempfindlichkeit gegen chemische Substanzen) wenden Sie entweder ausschließlich die Methode des nassen Auskämmens an oder fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, ob es Läusemittel gibt, die Sie bedenkenlos anwenden dürfen.

22.04.2024 
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