Bekommen Sie bereits andere Unterstützung vom Staat?
Wenn Sie bereits andere Unterstützung vom Staat bekommen, wird es für Sie wahrscheinlich kein Wohn-Geld geben. Zu diesen anderen Unterstützungen zählen:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem zweiten Buch Sozial-Gesetz-Buch
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozial-Gesetz-Buch
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozial-Hilfe) nach dem Zwölften Buch Sozial-Gesetz-Buch
- Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundes-Versorgungs-Gesetz
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundsicherungs-Leistungen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozial-Gesetz-Buch, wenn in dem Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistung leben
Wenn Sie aktuell eine dieser aufgezählten Unterstützungen bekommen, wird es für Sie wahrscheinlich kein Wohn-Geld geben.
Weiterhin haben
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alleinstehende Auszubildende bei der Erstausbildung
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alleinstehende Wehrdienstleistende
keinen Anspruch auf Wohngeld.