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Bekommen Sie bereits andere Unterstützung vom Staat?

Wenn Sie bereits andere Unterstützung vom Staat bekommen, wird es für Sie wahrscheinlich kein Wohn-Geld geben. Zu diesen anderen Unterstützungen zählen:

  •  Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem zweiten Buch Sozial-Gesetz-Buch
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozial-Gesetz-Buch
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozial-Hilfe) nach dem Zwölften Buch Sozial-Gesetz-Buch
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundes-Versorgungs-Gesetz
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundsicherungs-Leistungen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozial-Gesetz-Buch, wenn in dem Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistung leben

Wenn Sie aktuell eine dieser aufgezählten Unterstützungen bekommen, wird es für Sie wahrscheinlich kein Wohn-Geld geben.

Weiterhin haben

  • alleinstehende Auszubildende bei der Erstausbildung 
  • alleinstehende Wehrdienstleistende 

keinen Anspruch auf Wohngeld.

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