Übergangssystem = Zielsystem (10. Punkt aus 10 Punkte-Plan)
- bisheriger Finanzierungsmechanismus bleibt erhalten
- Refinanzierungsanteile werden weiterhin vom Land und der Wohnortgemeinde an den Kreis gezahlt.
- Förderungssummen werden an die jeweiligen Standortgemeinden ausgezahlt.
- Notwendigkeit neuer Finanzierungsvereinbarungen zwischen Kita-Träger und der jeweiligen Kommune ab dem 01.01.2025 besteht
- entsprechende Regelungen werden durch ein Vorschaltgesetz im Juli 2024 verbindlich gesetzlich festgeschrieben.