Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Übergangssystem = Zielsystem (10. Punkt aus 10 Punkte-Plan)

-       bisheriger Finanzierungsmechanismus bleibt erhalten

-       Refinanzierungsanteile werden weiterhin vom Land und der Wohnortgemeinde an den Kreis gezahlt.

-       Förderungssummen werden an die jeweiligen Standortgemeinden ausgezahlt.

-       Notwendigkeit neuer Finanzierungsvereinbarungen zwischen Kita-Träger und der jeweiligen Kommune ab dem 01.01.2025 besteht

-        entsprechende Regelungen werden durch ein Vorschaltgesetz im Juli 2024 verbindlich gesetzlich festgeschrieben.

nach oben zurück