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Sollten die SQKM Mittel nicht auskömmlich sein, muss der Träger dann die restlichen Kosten tragen?

Sofern keine Finanzierungsvereinbarung mit der jeweiligen Standortgemeinde geschlossen wurden, verbleiben die restlichen Kosten bei den Trägern.

Geschlossene Finanzierungsvereinbarungen bieten dem Träger abschließende Sicherheit.

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