Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Mindestgrenze Anstellungsschlüssel (§ 26)

  • orientiert sich an vertraglichen Stunden
  • Grenze, was an Personal mindestens vorgehalten werden muss
  • mindestens die Hälfte muss Gruppenleitungskraft sein
  • VZÄ muss ausschließlich aus durch Fachkräfte nach § 28 Abs. 1 bis 4 besetzt werden (Einrichtungsleitung, Gruppenleitung, Assistenz, gleichgestellte)
  • Verfügungs-und Leitungszeiten werden bei der Berechnung der Mindestgrenze nicht berücksichtigt.

  • Bsp: 60 Ü3-Kinder á 7 Std, 20 Schließtage (berechnet für Kindergartengruppen)
  • Buchungszeitstunden / Faktor = Pers.Std. / 39 = VZÄ
  • Buchungszeitstunden =  60 Kinder * 7 Stunden * 5 Tage = 2100
  • Faktor = 9 + (20 Schließtage * 0,03) = 9,6
  • 2100 / 9,6 = 218,75 / 39 = 5,6 VZÄ
nach oben zurück