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(§ 37) flexibler Anstellungsschlüssel

Finanzierung nach VZÄ

  • Finanzierung anhand beschäftigten Personal
  • für jeweilige Kräfte werden Pauschalen angesetzt – z.B. Gruppenleitung = S8a Stufe 4 = 6163,16 € VZÄ inkl. AG-Anteil
  • Verwaltungskräfte maximal 2 Wochenstunden pro Gruppe – max 13 Wochenstunden
  • betreuende Hilfskräfte sind nicht begrenzt durch nachfolgende Regelung begrenzt
  • Alle Mitarbeiter werden pauschal in Stufe 4 in der Finanzierung eingestuft und finanziert
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