Wie wird das Personal finanziert? Welche Logik steckt hinter der Finanzierung?
Einfach gesagt, Pauschalen fallen weg, es wird das Personal finanziert, welches beschäftigt wird.
Die Finanzierung findet nicht anhand der tatsächlichen Personalausgaben eines Trägers statt, sondern anhand angenommener Werte. Beispielsweise erhält der Träger, wenn er eine Gruppenleitung in Vollzeit beschäftigt eine Förderung in Höhe von voraussichtlich 6.286,43 € ((TVÖD S8a Stufe 4 + Sonderzahlungen) *1,4 Arbeitgeberanteil). Für die Finanzierung ist es unerheblich, ob die Person tatsächlich höher oder niedriger eingestuft ist. Dementsprechend orientiert sich die Förderung ausschließlich an beschäftigten Personalstunden, VZÄ, nicht aber anhand der tatsächlichen Ausgaben der Träger.
Es gibt hierbei zwei Grenzen zu beachten. Nach oben wird über das Personalbudget in § 38 KiTaG ein Limit errechnet, das maximal zur Auszahlung kommt.
Nach unten gibt es finanziell kein Limit. Die Förderung wird auch errechnet, wenn weniger Personal beschäftigt wird, als nach § 26 und 27 KiTaG mindestens vorgehalten werden muss. In diesem Fall würde allerdings ein Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen vorliegen, sodass Maßnahmen nach § 15 Abs. 5 KiTaG durch den örtlichen Träger ergriffen werden sollen.