Sanierung Wikingeck: Robert Habeck und Stefan Seidler besichtigen die Baustelle
Seit mehr als zehn Monaten rollen die Bagger beim Wikingeck. Seitdem hat sich viel getan. Die Sanierungsfläche hat stetig ihr Gesicht verändert und ist weiterhin im Wandel. Anfang März wurde mit dem Beginn der Großlochbohrungen der erste Meilenstein erreicht. Im Juni wurde das Bohrgerät auf das neue Verfahren – das sogenannte Wabenverfahren – umgestellt. In kleinteiliger Arbeit wird Wabe für Wabe kontaminiertes Material aus dem Boden geholt und mit sauberem Boden verfüllt. „Von den insgesamt mehr als 2.700 Waben wurden mittlerweile ca. 30 % geschafft“ wie Kim Schischka, Projektleiterin des Kreises Schleswig-Flensburg, berichtet. „Wir liegen damit weiterhin im Zeitplan.“
Über der Sanierung wollte sich nun auf Initiative von Stefan Seidler, Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Flensburg-Schleswig, auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck informieren. Am Freitagnachmittag kamen Seidler und Habeck im Rahmen ihrer „Sommertour“ zum Wikingeck. Dort zeigten die Projektverantwortlichen den Bundestagsabgeordneten im Beisein des stellvertretenden Landrates Thomas Detlefsen die Baustelle. Dabei wurde zunächst der Ablauf des Wabenverfahrens demonstriert. Zudem wurden die weiteren Schritte der Sanierung – unter anderem die wasserseitige Sanierung – erläutert.
Um eine Frage kamen die Beteiligten bei ihrem Besuch nicht herum: Wie sieht es mit der Finanzierung durch den Bund aus? Mittlerweile streckt der Kreis nämlich Geld für die Sanierung vor, obwohl nach seiner Ansicht eigentlich der Bund verantwortlich ist. Bis Ende des Jahres wird der Kreis mit circa 5,9 Mio. Euro in Vorleistung gehen müssen. Thorsten Roos, Fachbereichsleiter für Regionalentwicklung, Bau und Umwelt beim Kreis, formulierte im Rahmen des Treffens eine klare Botschaft in Richtung des Bundes: „Wir sind in Vorleistung gegangen, da der Bund uns stets zugesichert hat, jede sach- und rechtskonforme Lösung unterstützen zu wollen. Bei der Durchführung der Sanierung ist mehr als offensichtlich geworden, dass das Material aus dem Boden muss, um weitere Umweltschäden zu vermeiden. Wir erwarten deshalb, dass nicht nur die Notwendigkeit der Sanierung, sondern auch die Pflicht zur Kostentragung durch den Bund endlich anerkannt wird.“
Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss im Mai das Vorgehen des Kreises gegenüber dem Bund zwar formal als unzulässig erachtet, jedoch zur Eigentumsfrage keine Ausführungen gemacht. Dahingegen hatte das Verwaltungsgericht in erster Instanz auf mehr als 30 Seiten detailliert die Rechtsauffassung des Kreises bestätigt. Demnach muss der Bund für die Kosten von zwei Dritteln der Sanierung als Eigentümer der Flächen aufkommen. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Mai ist der Rechtsstreit zur Sanierung des Wikingecks nun wieder ein Thema für das Verwaltungsgericht. Auch deshalb weist Roos auf die finanziellen Auswirkungen des Rechtsstreits hin. „Ich denke, dass sowohl der Kreis als auch der Bund in Zeiten knapper Haushaltsmittel kein Interesse an einem teuren und langjährigen Prozess haben dürften. Die Notwendigkeit der Sanierung steht außer Frage, es geht nur noch um die Kostenfrage, die ja eigentlich schon geklärt war.“ Damit verweist Roos auf die Zusage des Bundes aus dem Jahr 2021, dass zwei Drittel der Kosten getragen werden. Diese Zusage wurde zunächst auf 42,5 % gekürzt, dann auf 12 % und mittlerweile sieht der Bund sich in gar keiner Verantwortung für die Sanierung. Die unterschiedlichen Aussagen des Bundes sorgen beim Kreis für Verwunderung und Unverständnis. Eine Klärung der Kostenfrage ist laut Roos „überfällig und notwendig“.
Auf die Tätigkeiten auf der Baustelle hat der Rechtsstreit keine Auswirkungen. Schischka erläutert die weiteren Schritte wie folgt: „Das Wabenverfahren wird voraussichtlich Mitte 2025 abgeschlossen sein. Anschließend beginnt die wasserseitige Sanierung. Dabei wird der Schleiboden aus dem Wasser gesaugt und anschließend abtransportiert.“ Der Abschluss der Sanierung ist für Ende 2025 geplant. Die Beteiligten hoffen, dass mit dem Abschluss der Sanierung auch die Kostenfrage endgültig geklärt sein wird.