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Weitere Informationen zur Beglaubigung von Urkunden und Apostillen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (AA) erfahren Sie, welche Länder im Einzelnen dem Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind.

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