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Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

In Schleswig-Holstein ist für die Auskunftserteilung aus dem Boden- und Altlastenkataster die untere Bodenschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zuständig, in dem sich das relevante Grundstück befindet.

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