Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.
In Schleswig-Holstein ist für die Auskunftserteilung aus dem Boden- und Altlastenkataster die untere Bodenschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zuständig, in dem sich das relevante Grundstück befindet.