Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Die Gebührenerhebung erfolgt hierbei entsprechend der »Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO)« (in der aktuell gültigen Fassung). Genauere Informationen hierzu erteilt Ihnen die für die Auskunftserteilung zuständige Behörde.