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Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

Die Gebührenerhebung erfolgt hierbei entsprechend der »Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO)« (in der aktuell gültigen Fassung). Genauere Informationen hierzu erteilt Ihnen die für die Auskunftserteilung zuständige Behörde.

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