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Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

Weiterführende Informationen zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten einschließlich dem Altlastenkataster beziehungsweise Altlasteninformationssystem (Boden- und Altlastenkataster gemäß § 5 LBodSchG) finden Sie im Landesportal des Umweltministeriums und auf der Seite des Liegenschaftskatasters Schleswig-Holstein siehe unten.

Informationen über mögliche Kampfmittelbelastungen sind ausdrücklich nicht Inhalt der Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster. Informationen hierzu erhalten Sie beim Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein. Dort kann auch ein Antrag auf Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittelbelastungen per Luftbildauswertung (Gefahrerkundung auf Kampfmittel) gestellt werden.

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