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Es werden Verwaltungsgebühren fällig. Diese können unterschiedlich hoch sein.

Die Kostenhöhe ist variabel und beträgt mindestens 100,00 EUR (nach oben offen). Es fallen 7,00 EUR je angefangene 1.000,00 EUR der anrechenbaren Bauwerte an.

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.



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