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zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil
gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
die aktuelle Steuerkarte
bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
Einkommensnachweise über:
Kindergeld
gegebenenfalls Halbwaisenrente
gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen