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Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.



  • Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel

    Verwaltungsgebühr: 27,10 EUR (Vorkasse: nein)

  • Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal

    Verwaltungsgebühr: 12,10 EUR (Vorkasse: nein)

  • Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel

    Verwaltungsgebühr: 24,20 EUR (Vorkasse: nein)

  • Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal

    Verwaltungsgebühr: 10,40 EUR (Vorkasse: nein)

  • Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel

    Verwaltungsgebühr: 26,30 EUR (Vorkasse: nein)

  • Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal

    Verwaltungsgebühr: 9,90 EUR (Vorkasse: nein)

  • Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel

    Verwaltungsgebühr: 26,20 EUR (Vorkasse: nein)

  • Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal. (Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.)

    Verwaltungsgebühr: 12,40 EUR (Vorkasse: nein)

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