Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
- Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel
Verwaltungsgebühr: 27,10 EUR (Vorkasse: nein)
- Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: 12,10 EUR (Vorkasse: nein)
- Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel
Verwaltungsgebühr: 24,20 EUR (Vorkasse: nein)
- Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: 10,40 EUR (Vorkasse: nein)
- Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel
Verwaltungsgebühr: 26,30 EUR (Vorkasse: nein)
- Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: 9,90 EUR (Vorkasse: nein)
- Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel
Verwaltungsgebühr: 26,20 EUR (Vorkasse: nein)
- Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal. (Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.)
Verwaltungsgebühr: 12,40 EUR (Vorkasse: nein)