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Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdruck (wir vom Bundeskriminalamt erteilt),
Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen,
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR, Belegart 9)),
aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0),
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und
Bescheinigung des Insolvenzgerichts.