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  • Schriftlicher Antrag des Krankenhausträgers auf Übernahme eines bestimmten Versorgungsauftrages und damit Aufnahme in den Landeskrankenhausplan
  • Innerhalb der Antragstellung: Spezifikation des Fachgebietes, gegebenenfalls der Subdisziplin, Angaben zur Zahl der erforderlichen Planbetten, Angabe zur zeitlichen Aufnahme des Versorgungsauftrages/Zeitpunkt, an dem die Maßnahme erfolgen/umgesetzt werden soll, gegebenenfalls Angaben zur notwendigen personellen/apparativen Ausstattung etc.
  • Es gibt keine verbindlichen Vorgaben für die Antragstellung, sodass Einzelheiten mit dem zuständigen Ministerium/der zuständigen Behörde zu klären sind
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