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beglaubigte Kopie der Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern diese von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, oder Angaben zur Erlaubnisfreiheit
Angaben zu Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeiten
Angaben zu Entsorgungsmaßnahmen:
Auflistung beziehungsweise namentliche Nennung der Krankheitserreger
Darstellung der Entsorgungswege und der Entsorgungsverfahren für infektiöses Entsorgungsgut
Angaben zum Vorhandensein eines Tierstalls
Angaben zur Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen:
Vorlage des Grundrissplanes mit Funktionsausweisung der Räume, das heißt Benennung der Etage, Darstellung der Zugangswege,
Benennung der Laborräume für mikrobiologische Arbeiten,
Beschreibung der Funktion der Laborräume.
Beschreibung der Abgrenzung zu anderen Bereichen, in denen keine Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der angegebenen Risikogruppe ausgeführt werden.
Eine Beurteilung der Gefährdung und Zuordnung der Tätigkeiten zu einer Schutzstufe
Darstellung der Raumausstattung und der Raumaufteilung. Es wird eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsräume gefordert, insbesondere Beschreibung der Oberflächen, Labortische, Installationen, Be- und Entlüftungssysteme, Fenster, Schreibtische.
Darstellung der Ver- und Entsorgungsbereiche, der Nebenräume, der eventuellen Tierställe und der technischen Ausstattung.
Erstellung einer Laborgeräte-Liste mit Standortangabe, insbesondere Beschreibung des Dampfsterilisators, die der Entsorgung von biologischen Arbeitsstoffen dient.
Angaben über Wartung, Wirksamkeitskontrollen sowie Beschreibung der Abfallbehälter für die Entsorgung von mikrobiologischem Abfall.
Darstellung der Schutzmaßnahmen:
Nachweis von Schutzmaßnahmen für gezielte und ungezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
Darstellung der Kennzeichnung der Arbeitsstätten, insbesondere Aufstellung der Türen, Sammelbehälter und Einrichtungsgegenstände mit dem Symbol für Biogefährdung